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Kinder, Behinderung & Demenz

Persönliches Budget: Voraussetzungen prüfen

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Für eine belastbare erste Einschätzung zu „Persönliches Budget“ werden Voraussetzungen, Zuständigkeit und erforderliche Nachweise getrennt geprüft.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Persönliches Budget – Voraussetzungen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Für eine belastbare erste Einschätzung zu „Persönliches Budget“ werden Voraussetzungen, Zuständigkeit und erforderliche Nachweise getrennt geprüft.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert. Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Ein Anspruch auf eine budgetfähige Teilhabeleistung besteht dem Grunde nach.
  • Die Person möchte Anbieter, Assistenz oder Zeitpunkt selbstbestimmter auswählen.
  • Organisation, Nachweis und gegebenenfalls Arbeitgeberpflichten sind mit Unterstützung handhabbar.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Ausgangslage konkret festhalten: Ein Anspruch auf eine budgetfähige Teilhabeleistung besteht dem Grunde nach.

  2. 02

    Dauer und Umfang abgrenzen: Die Person möchte Anbieter, Assistenz oder Zeitpunkt selbstbestimmter auswählen.

  3. 03

    Ausschluss- oder Zusatzfragen prüfen: Organisation, Nachweis und gegebenenfalls Arbeitgeberpflichten sind mit Unterstützung handhabbar.

  4. 04

    Zuständige Stelle bestimmen und Kontaktweg notieren: Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.

  5. 05

    Nachweise abschließend am Entscheidungsmaßstab ausrichten: Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
  • Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation
  • Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept
  • Kurze eigene Zusammenfassung des konkreten Ziels beim Thema „Persönliches Budget“

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Typischer Fallstrick: Nur den Stundensatz der Assistenz zu rechnen unterschätzt Urlaub, Krankheit, Verwaltung und mögliche Sozialabgaben.

Praxisbeispiel: Für 20 Assistenzstunden wird ein Jahresbudget mit Vertretung, Lohnnebenkosten und fachlicher Anleitung statt nur 20 mal Stundenlohn erstellt.

Zeitplanung und Wiedervorlage: Antrag und Zielvereinbarung erfolgen vor selbstständiger Beauftragung. Budgetzeitraum, Abrechnung und Zielüberprüfung werden mit ausreichendem Vorlauf überwacht.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Welche Voraussetzung ist beim Thema „Persönliches Budget“ entscheidend?

Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.

Wer ist für das Thema „Persönliches Budget“ zuständig?

Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.

Woran erkenne ich, dass eine Prüfung zum Thema „Persönliches Budget“ sinnvoll ist?

Ein Anspruch auf eine budgetfähige Teilhabeleistung besteht dem Grunde nach. Die Person möchte Anbieter, Assistenz oder Zeitpunkt selbstbestimmter auswählen. Organisation, Nachweis und gegebenenfalls Arbeitgeberpflichten sind mit Unterstützung handhabbar.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.