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Persönliches Budget: alle wichtigen Fragen

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten.

„Persönliches Budget – Voraussetzungen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
Für 20 Assistenzstunden wird ein Jahresbudget mit Vertretung, Lohnnebenkosten und fachlicher Anleitung statt nur 20 mal Stundenlohn erstellt.

Die entscheidende Einordnung

Was ist bei Persönliches Budget zuerst zu klären?

Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.

Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.

Typischer Fehler: Nur den Stundensatz der Assistenz zu rechnen unterschätzt Urlaub, Krankheit, Verwaltung und mögliche Sozialabgaben.

  1. 1Ziele und bisherige Sachleistungen auf Budgetfähigkeit prüfen.
  2. 2Antrag bei einem beteiligten Leistungsträger stellen und Budgetkonferenz vorbereiten.
  3. 3Bedarf, Preise, Assistenzumfang und Unterstützungsbedarf realistisch kalkulieren.

Voraussetzungen und Nachweise

Der fachliche Kurzcheck

Ein Anspruch auf eine budgetfähige Teilhabeleistung besteht dem Grunde nach. Die Person möchte Anbieter, Assistenz oder Zeitpunkt selbstbestimmter auswählen. Organisation, Nachweis und gegebenenfalls Arbeitgeberpflichten sind mit Unterstützung handhabbar.

Wichtige Unterlagen: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen; Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation; Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept.

  1. 1Das Budget orientiert sich am festgestellten notwendigen Bedarf und ist kein frei verfügbares zusätzliches Einkommen.
  2. 2Wer Assistenzkräfte selbst beschäftigt, muss Lohnnebenkosten, Vertretung und Arbeitgeberpflichten vollständig kalkulieren.
  3. 3Antrag und Zielvereinbarung erfolgen vor selbstständiger Beauftragung. Budgetzeitraum, Abrechnung und Zielüberprüfung werden mit ausreichendem Vorlauf überwacht.

5 konkrete Leitfäden

Ratgeber zu Persönliches Budget

Jede Seite beantwortet eine klar abgegrenzte Frage und verweist auf offizielle Quellen.

„Persönliches Budget – Voraussetzungen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Persönliches Budget: Voraussetzungen prüfen

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Für eine belastbare erste Einschätzung zu „Persönliches Budget“ werden Voraussetzungen, Zuständigkeit und erforderliche Nachweise getrennt geprüft.Ratgeber lesen
„Persönliches Budget – Antrag“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Persönliches Budget: So gehen Sie vor

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Beim Thema „Persönliches Budget“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Ratgeber lesen
„Persönliches Budget – Unterlagen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Persönliches Budget: Wichtige Unterlagen

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Für „Persönliches Budget“ ordnet die Checkliste die entscheidenden Nachweise nach Zweck, Aktualität und Zuordnung, damit keine unübersichtliche Akte entsteht.Ratgeber lesen
„Persönliches Budget – Kosten“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Persönliches Budget: Kosten und Finanzierung

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Bei „Persönliches Budget“ trennt die Kostenprüfung Leistungsrahmen, Eigenanteile, Zusatzkosten und Folgekosten, bevor Geld ausgegeben oder ein Vertrag unterschrieben wird.Ratgeber lesen
„Persönliches Budget – Fristen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Persönliches Budget: Fristen und Termine

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Für „Persönliches Budget“ ordnet der Fristenplan Startdatum, Rückfragen, Entscheidung, Folgeversorgung und erneute Prüfung mit klaren Wiedervorlagen.Ratgeber lesen

Offizielle Quellen und fachlicher Rahmen

Die Inhalte wurden am 10.07.2026 anhand der folgenden offiziellen Grundlagen geprüft. Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Stelle im Einzelfall.

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