Kinder, Behinderung & Demenz
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
Teilhabeleistungen selbstbestimmter einkaufen und bei mehreren Trägern ein trägerübergreifendes Budget prüfen.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Persönlichen Budget können leistungsberechtigte Menschen anstelle bestimmter Sach- oder Dienstleistungen Geld oder Gutscheine erhalten und benötigte Unterstützung selbst organisieren. Auch Eltern können es für leistungsberechtigte Kinder beantragen.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Es bestehen Ansprüche auf Reha- oder Teilhabeleistungen.
- Mehrere Leistungsträger sind an der Unterstützung beteiligt.
- Die leistungsberechtigte Person möchte Anbieter, Zeit und Ausgestaltung stärker selbst bestimmen.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Konkrete Teilhabeziele und benötigte Unterstützung beschreiben.
- 02
Einen beteiligten Leistungsträger als Anlaufstelle auswählen.
- 03
Persönliches Budget ausdrücklich beantragen.
- 04
Bedarfsermittlung und Zielvereinbarung sorgfältig vorbereiten.
- 05
Abrechnung, Nachweise und Assistenz bei der Verwaltung organisieren.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Bisherige Bewilligungsbescheide
- Beschreibung der Teilhabeziele
- Kosten- oder Stundenplanung
- Angaben zu beteiligten Leistungsträgern
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Das Persönliche Budget ist keine pauschale Zusatzleistung, sondern eine andere Leistungsform für individuell festgestellte Bedarfe.
Mehr Selbstbestimmung bedeutet auch Verantwortung für Organisation, Verträge und Nachweise. Beratung und Budgetassistenz können Teil der Planung sein.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Ist das Persönliche Budget nur für Erwachsene?
Nein. Auch Eltern können es für leistungsberechtigte Kinder beantragen.
Kann ich wieder zur Sachleistung wechseln?
Das Persönliche Budget ist freiwillig. Kündigungs- und Wechselregelungen ergeben sich aus der Zielvereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Persönliches Budget?
Im Quellenabschnitt sind BMAS: Persönliches Budget und BMAS: Fragen zum Persönlichen Budget direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


