Kinder, Behinderung & Demenz
Persönliches Budget: Wichtige Unterlagen
Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Für „Persönliches Budget“ ordnet die Checkliste die entscheidenden Nachweise nach Zweck, Aktualität und Zuordnung, damit keine unübersichtliche Akte entsteht.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Für das Thema „Persönliches Budget“ brauchen Sie vor allem diese drei Beleggruppen: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen; Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation; Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept. Jeder Nachweis sollte diesen Punkt stützen: Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Der erste Kernnachweis fehlt, ist unlesbar oder nicht aktuell: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
- Die tatsächliche Situation braucht zusätzlich diesen Beleg: Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation
- Für die Entscheidung muss außerdem vorliegen: Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Dokumentengruppe eins beschaffen und auf Aktualität prüfen: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
- 02
Dokumentengruppe zwei eindeutig der Person und dem Zeitraum zuordnen: Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation
- 03
Dokumentengruppe drei auf lesbare, entscheidungsrelevante Angaben begrenzen: Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept
- 04
Jeden Nachweis dem Entscheidungspunkt zuordnen, den er beim Thema „Persönliches Budget“ tatsächlich belegt: Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.
- 05
Für das Thema „Persönliches Budget“ ein Anlagenverzeichnis erstellen, erforderliche Kopien versenden und die eigene vollständige Fassung mit Datum archivieren.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
- Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation
- Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept
- Chronologische Übersicht zu Änderungen, Kontakten und Entscheidungen beim Thema „Persönliches Budget“
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Entscheidungsbezug: Die Belegauswahl folgt nicht der Dicke des Ordners, sondern dieser Frage: Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.
Typischer Fallstrick bei der Zusammenstellung: Nur den Stundensatz der Assistenz zu rechnen unterschätzt Urlaub, Krankheit, Verwaltung und mögliche Sozialabgaben.
Praxischeck: Für 20 Assistenzstunden wird ein Jahresbudget mit Vertretung, Lohnnebenkosten und fachlicher Anleitung statt nur 20 mal Stundenlohn erstellt. Halten Sie außerdem diese Wiedervorlage fest: Budgetzeitraum, Abrechnung und Zielüberprüfung werden mit ausreichendem Vorlauf überwacht.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Welcher Nachweis ist beim Thema „Persönliches Budget“ zuerst wichtig?
Prüfen Sie zuerst diesen Kernnachweis: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen.
Soll ich für das Thema „Persönliches Budget“ sämtliche vorhandenen Unterlagen versenden?
Nein. Für die konkrete Entscheidung zum Thema „Persönliches Budget“ stehen diese Nachweise im Mittelpunkt: Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen; Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation; Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept.
Wie ordne ich die Unterlagen zum Thema „Persönliches Budget“ verständlich?
Ordnen Sie die Nachweise in dieser Reihenfolge: 1. Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen; 2. Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation; 3. Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept. Ergänzen Sie ein datiertes Anlagenverzeichnis.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


