Pflegegeld
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung ab Pflegegrad 2. Es kommt in Betracht, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird, häufig durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
- Auszahlung
- An die pflegebedürftige Person.
- Wichtig
- Beratungsbesuche können verpflichtend sein. Pflegegeld ist nicht dasselbe wie ein zweckgebundenes Sachleistungsbudget.
