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Persönliches Budget: So gehen Sie vor

Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Beim Thema „Persönliches Budget“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Persönliches Budget – Antrag“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten. Beim Thema „Persönliches Budget“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Beginnen Sie mit diesem Schritt: Ziele und bisherige Sachleistungen auf Budgetfähigkeit prüfen. Danach: Antrag bei einem beteiligten Leistungsträger stellen und Budgetkonferenz vorbereiten. Anschließend: Bedarf, Preise, Assistenzumfang und Unterstützungsbedarf realistisch kalkulieren. Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Das konkrete Ziel ist geklärt: Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt organisieren und Zielvereinbarung sowie Nachweise vorbereiten.
  • Die Ausgangslage lässt sich belegen: Ein Anspruch auf eine budgetfähige Teilhabeleistung besteht dem Grunde nach.
  • Der Entscheidungsmaßstab ist bekannt: Das Persönliche Budget ersetzt bewilligte Teilhabe-Sachleistungen ganz oder teilweise durch ein Budget, mit dem die leistungsberechtigte Person Unterstützung selbst organisiert.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Ziele und bisherige Sachleistungen auf Budgetfähigkeit prüfen.

  2. 02

    Antrag bei einem beteiligten Leistungsträger stellen und Budgetkonferenz vorbereiten.

  3. 03

    Bedarf, Preise, Assistenzumfang und Unterstützungsbedarf realistisch kalkulieren.

  4. 04

    Zielvereinbarung, Zahlungen, Nachweise und Qualität laufend kontrollieren.

  5. 05

    Ergebnis und nächste Wiedervorlage festhalten: Antrag und Zielvereinbarung erfolgen vor selbstständiger Beauftragung.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen
  • Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation
  • Entwurf der Zielvereinbarung und Nachweiskonzept
  • Kopie des Vorgangs zum Thema „Persönliches Budget“ mit Versand- beziehungsweise Eingangsbeleg

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Wiedervorlage: Antrag und Zielvereinbarung erfolgen vor selbstständiger Beauftragung. Budgetzeitraum, Abrechnung und Zielüberprüfung werden mit ausreichendem Vorlauf überwacht.

Typischer Fallstrick: Nur den Stundensatz der Assistenz zu rechnen unterschätzt Urlaub, Krankheit, Verwaltung und mögliche Sozialabgaben. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand besonders Bescheide zu bisherigen Teilhabeleistungen und Bedarfs- und Kostenplan für die gewünschte Organisation.

Praxisbeispiel: Für 20 Assistenzstunden wird ein Jahresbudget mit Vertretung, Lohnnebenkosten und fachlicher Anleitung statt nur 20 mal Stundenlohn erstellt.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Was ist der erste Schritt beim Thema „Persönliches Budget“?

Ziele und bisherige Sachleistungen auf Budgetfähigkeit prüfen.

An welche Stelle richte ich den Vorgang zum Thema „Persönliches Budget“?

Ein beteiligter Rehabilitationsträger koordiniert bei Bedarf trägerübergreifend; die Leistungsträger entscheiden über Bedarf und Budgethöhe.

Was sollte ich nach der Entscheidung zum Thema „Persönliches Budget“ tun?

Budgetzeitraum, Abrechnung und Zielüberprüfung werden mit ausreichendem Vorlauf überwacht.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.