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Digitale Pflegeanwendungen: alle wichtigen Fragen

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen.

„Digitale Pflegeanwendungen – Voraussetzungen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
Vor dem Antrag testet die Familie, ob Schriftgröße, Sprache und Bedienung auch für die pflegebedürftige Person geeignet sind.

Die entscheidende Einordnung

Was ist bei Digitale Pflegeanwendungen zuerst zu klären?

Digitale Pflegeanwendungen sind gelistete Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige bei Pflege und Selbstständigkeit unterstützen.

Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag; maßgeblich ist die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und der individuelle Nutzen.

Typischer Fehler: Eine gewöhnliche Gesundheits-App ist nicht automatisch eine erstattungsfähige DiPA; entscheidend ist das offizielle Verzeichnis.

  1. 1Im DiPA-Verzeichnis Zweck, Zielgruppe und Anforderungen prüfen.
  2. 2Mit der pflegebedürftigen Person ein konkretes Nutzungsziel vereinbaren.
  3. 3Antrag bei der Pflegekasse stellen und ergänzende Unterstützungsleistung klären.

Voraussetzungen und Nachweise

Der fachliche Kurzcheck

Mindestens Pflegegrad 1 liegt vor. Die gewünschte Anwendung ist als digitale Pflegeanwendung offiziell gelistet. Person, Endgerät, Bedienbarkeit und konkretes Pflegeziel passen zusammen.

Wichtige Unterlagen: Pflegegrad- und Versicherungsdaten; Angabe der gelisteten Anwendung und des konkreten Pflegeziels; Bewilligung sowie gegebenenfalls Nachweis ergänzender Unterstützung.

  1. 1Erstattet werden nur gelistete Anwendungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens; Endgerät oder Internetanschluss sind davon zu unterscheiden.
  2. 2Kostenpflichtige Zusatzfunktionen außerhalb der bewilligten DiPA müssen transparent bleiben.
  3. 3Bewilligungs- und Nutzungszeitraum der konkreten Anwendung werden im Kalender erfasst. Vor Verlängerung wird geprüft, ob die App tatsächlich genutzt wird und das Pflegeziel unterstützt.

5 konkrete Leitfäden

Ratgeber zu Digitale Pflegeanwendungen

Jede Seite beantwortet eine klar abgegrenzte Frage und verweist auf offizielle Quellen.

„Digitale Pflegeanwendungen – Voraussetzungen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Digitale Pflegeanwendungen: Voraussetzungen prüfen

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Für eine belastbare erste Einschätzung zu „Digitale Pflegeanwendungen“ werden Voraussetzungen, Zuständigkeit und erforderliche Nachweise getrennt geprüft.Ratgeber lesen
„Digitale Pflegeanwendungen – Antrag“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Digitale Pflegeanwendungen: So gehen Sie vor

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Beim Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Ratgeber lesen
„Digitale Pflegeanwendungen – Unterlagen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Digitale Pflegeanwendungen: Wichtige Unterlagen

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Für „Digitale Pflegeanwendungen“ ordnet die Checkliste die entscheidenden Nachweise nach Zweck, Aktualität und Zuordnung, damit keine unübersichtliche Akte entsteht.Ratgeber lesen
„Digitale Pflegeanwendungen – Kosten“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Digitale Pflegeanwendungen: Kosten und Finanzierung

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Bei „Digitale Pflegeanwendungen“ trennt die Kostenprüfung Leistungsrahmen, Eigenanteile, Zusatzkosten und Folgekosten, bevor Geld ausgegeben oder ein Vertrag unterschrieben wird.Ratgeber lesen
„Digitale Pflegeanwendungen – Fristen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
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Digitale Pflegeanwendungen: Fristen und Termine

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Für „Digitale Pflegeanwendungen“ ordnet der Fristenplan Startdatum, Rückfragen, Entscheidung, Folgeversorgung und erneute Prüfung mit klaren Wiedervorlagen.Ratgeber lesen

Offizielle Quellen und fachlicher Rahmen

Die Inhalte wurden am 10.07.2026 anhand der folgenden offiziellen Grundlagen geprüft. Die konkrete Entscheidung trifft die zuständige Stelle im Einzelfall.

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