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Digitale Pflegeanwendungen: So gehen Sie vor

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Beim Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Digitale Pflegeanwendungen – Antrag“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Beim Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Beginnen Sie mit diesem Schritt: Im DiPA-Verzeichnis Zweck, Zielgruppe und Anforderungen prüfen. Danach: Mit der pflegebedürftigen Person ein konkretes Nutzungsziel vereinbaren. Anschließend: Antrag bei der Pflegekasse stellen und ergänzende Unterstützungsleistung klären. Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag; maßgeblich ist die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und der individuelle Nutzen.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Das konkrete Ziel ist geklärt: Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen.
  • Die Ausgangslage lässt sich belegen: Mindestens Pflegegrad 1 liegt vor.
  • Der Entscheidungsmaßstab ist bekannt: Digitale Pflegeanwendungen sind gelistete Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige bei Pflege und Selbstständigkeit unterstützen.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Im DiPA-Verzeichnis Zweck, Zielgruppe und Anforderungen prüfen.

  2. 02

    Mit der pflegebedürftigen Person ein konkretes Nutzungsziel vereinbaren.

  3. 03

    Antrag bei der Pflegekasse stellen und ergänzende Unterstützungsleistung klären.

  4. 04

    Nach einer Testphase Nutzen, Datenschutz und tatsächliche Nutzung auswerten.

  5. 05

    Ergebnis und nächste Wiedervorlage festhalten: Bewilligungs- und Nutzungszeitraum der konkreten Anwendung werden im Kalender erfasst.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Pflegegrad- und Versicherungsdaten
  • Angabe der gelisteten Anwendung und des konkreten Pflegeziels
  • Bewilligung sowie gegebenenfalls Nachweis ergänzender Unterstützung
  • Kopie des Vorgangs zum Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ mit Versand- beziehungsweise Eingangsbeleg

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Wiedervorlage: Bewilligungs- und Nutzungszeitraum der konkreten Anwendung werden im Kalender erfasst. Vor Verlängerung wird geprüft, ob die App tatsächlich genutzt wird und das Pflegeziel unterstützt.

Typischer Fallstrick: Eine gewöhnliche Gesundheits-App ist nicht automatisch eine erstattungsfähige DiPA; entscheidend ist das offizielle Verzeichnis. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand besonders Pflegegrad- und Versicherungsdaten und Angabe der gelisteten Anwendung und des konkreten Pflegeziels.

Praxisbeispiel: Vor dem Antrag testet die Familie, ob Schriftgröße, Sprache und Bedienung auch für die pflegebedürftige Person geeignet sind.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Was ist der erste Schritt beim Thema „Digitale Pflegeanwendungen“?

Im DiPA-Verzeichnis Zweck, Zielgruppe und Anforderungen prüfen.

An welche Stelle richte ich den Vorgang zum Thema „Digitale Pflegeanwendungen“?

Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag; maßgeblich ist die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und der individuelle Nutzen.

Was sollte ich nach der Entscheidung zum Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ tun?

Vor Verlängerung wird geprüft, ob die App tatsächlich genutzt wird und das Pflegeziel unterstützt.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.