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Digitale Pflegeanwendungen: Voraussetzungen prüfen

Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Für eine belastbare erste Einschätzung zu „Digitale Pflegeanwendungen“ werden Voraussetzungen, Zuständigkeit und erforderliche Nachweise getrennt geprüft.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Digitale Pflegeanwendungen – Voraussetzungen“: Eine Angehörige und eine pflegebedürftige Person prüfen gemeinsam Pflegeunterlagen an einem Tisch.
Erstattungsfähige Pflege-Apps und ergänzende Unterstützung anhand des offiziellen Verzeichnisses prüfen. Für eine belastbare erste Einschätzung zu „Digitale Pflegeanwendungen“ werden Voraussetzungen, Zuständigkeit und erforderliche Nachweise getrennt geprüft.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Digitale Pflegeanwendungen sind gelistete Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige bei Pflege und Selbstständigkeit unterstützen. Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag; maßgeblich ist die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und der individuelle Nutzen.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Mindestens Pflegegrad 1 liegt vor.
  • Die gewünschte Anwendung ist als digitale Pflegeanwendung offiziell gelistet.
  • Person, Endgerät, Bedienbarkeit und konkretes Pflegeziel passen zusammen.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Ausgangslage konkret festhalten: Mindestens Pflegegrad 1 liegt vor.

  2. 02

    Dauer und Umfang abgrenzen: Die gewünschte Anwendung ist als digitale Pflegeanwendung offiziell gelistet.

  3. 03

    Ausschluss- oder Zusatzfragen prüfen: Person, Endgerät, Bedienbarkeit und konkretes Pflegeziel passen zusammen.

  4. 04

    Zuständige Stelle bestimmen und Kontaktweg notieren: Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag; maßgeblich ist die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und der individuelle Nutzen.

  5. 05

    Nachweise abschließend am Entscheidungsmaßstab ausrichten: Digitale Pflegeanwendungen sind gelistete Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige bei Pflege und Selbstständigkeit unterstützen.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Pflegegrad- und Versicherungsdaten
  • Angabe der gelisteten Anwendung und des konkreten Pflegeziels
  • Bewilligung sowie gegebenenfalls Nachweis ergänzender Unterstützung
  • Kurze eigene Zusammenfassung des konkreten Ziels beim Thema „Digitale Pflegeanwendungen“

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Typischer Fallstrick: Eine gewöhnliche Gesundheits-App ist nicht automatisch eine erstattungsfähige DiPA; entscheidend ist das offizielle Verzeichnis.

Praxisbeispiel: Vor dem Antrag testet die Familie, ob Schriftgröße, Sprache und Bedienung auch für die pflegebedürftige Person geeignet sind.

Zeitplanung und Wiedervorlage: Bewilligungs- und Nutzungszeitraum der konkreten Anwendung werden im Kalender erfasst. Vor Verlängerung wird geprüft, ob die App tatsächlich genutzt wird und das Pflegeziel unterstützt.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Welche Voraussetzung ist beim Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ entscheidend?

Digitale Pflegeanwendungen sind gelistete Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige bei Pflege und Selbstständigkeit unterstützen.

Wer ist für das Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ zuständig?

Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag; maßgeblich ist die Aufnahme in das offizielle DiPA-Verzeichnis und der individuelle Nutzen.

Woran erkenne ich, dass eine Prüfung zum Thema „Digitale Pflegeanwendungen“ sinnvoll ist?

Mindestens Pflegegrad 1 liegt vor. Die gewünschte Anwendung ist als digitale Pflegeanwendung offiziell gelistet. Person, Endgerät, Bedienbarkeit und konkretes Pflegeziel passen zusammen.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.