Information nach § 14 BFSG
Barrierefreiheit bei Kompass der Pflege
Hier erfahren Sie, wie der digitale Dienst funktioniert, welche gesetzlichen Anforderungen an seine Barrierefreiheit gelten, welche Maßnahmen umgesetzt sind und welche Grenzen derzeit bekannt sind.
Erstellt und zuletzt überprüft am 19. Juli 2026.
Beschreibung des Dienstes
Kompass der Pflege ist ein über den Webbrowser nutzbarer digitaler Pflegeorganisationsdienst für Verbraucherinnen und Verbraucher. Öffentliche Seiten informieren über Pflegeorganisation und Leistungen. Nach Registrierung und Anmeldung können Nutzer Pflegeprofile, Dokumente, Aufgaben, Termine, Fristen, Medikamente und Kontakte verwalten, andere berechtigte Personen einbinden, Pflegeinformationen auswerten lassen und Schreiben vorbereiten. Kostenpflichtige Pakete können online ausgewählt und bestellt sowie Verträge online verwaltet, widerrufen oder gekündigt werden.
Die Nutzung erfolgt über Navigation, Formulare, Schaltflächen, Datei-Uploads und textliche Ausgaben. Ein Nutzerkonto wird mit E-Mail-Adresse und Passwort oder über eine angebotene Anmeldemethode geöffnet. Verbindliche Entscheidungen über Pflegegrad, Leistungen, Hilfsmittel oder Anträge trifft nicht die Software, sondern die jeweils zuständige Kasse, Behörde oder andere Stelle.
Geltende Anforderungen
Für den elektronischen Geschäftsverkehr sind insbesondere § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), Anlage 3 zum BFSG sowie §§ 12, 13 und 19 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) maßgeblich. Danach müssen die Website, die zugehörigen Online-Anwendungen sowie Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
Informationen über Funktionsweise und Barrierefreiheit müssen auffindbar und verständlich sein, in geeigneten Textformaten vorliegen, mit angemessener Schrift, Kontrast und Abständen dargestellt werden und für nicht-textliche Inhalte Alternativen anbieten. Die Gestaltung soll die Nutzung mit assistiven Technologien und unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Bedienformen unterstützen.
So unterstützen wir die barrierearme Nutzung
Struktur und Wahrnehmbarkeit
Seiten werden mit Überschriften, Listen und beschrifteten Formularfeldern strukturiert. Wesentliche Hinweise, Fehler und Statusänderungen werden als Text ausgegeben und nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt. Inhaltlich relevante Bilder erhalten beschreibende Alternativtexte.
Tastatur und Fokus
Eigene Navigations-, Formular- und Dialogelemente werden für die Tastaturbedienung ausgelegt. Sichtbare Fokusmarkierungen unterstützen die Orientierung. Dynamische Bereiche verwenden, soweit für die Funktion erforderlich, Statusmeldungen und zugängliche Namen.
Darstellung und persönliche Einstellungen
Die Oberfläche passt sich an unterschiedliche Bildschirmgrößen an und unterstützt die Vergrößerung im Browser. Im Konto stehen unter anderem ein Kontrastmodus, ein Modus mit größeren Bedienelementen und eine optionale Vorlese-Schaltfläche zur Verfügung.
Text und alternative Ausgabe
Wesentliche Funktionsinformationen werden als HTML-Text angeboten und können dadurch mit Browserfunktionen oder assistiven Technologien vergrößert, vorgelesen oder anders dargestellt werden. Druckansichten und ein Modus für vereinfachte Sprache ergänzen die Bedienmöglichkeiten.
Stand und Prüfmethode
Die Bewertung beruht auf einer internen Selbstprüfung. Dabei wurden repräsentative öffentliche Seiten und Kontofunktionen anhand ihrer HTML-Struktur, Formularbeschriftung, Tastaturbedienung, Fokusführung, Textalternativen und responsiven Darstellung geprüft. Zusätzlich bestehen automatisierte Quellcode- und Funktionstests für einzelne Zugänglichkeitsmerkmale.
Aktueller Stand: teilweise barrierefrei. Eine vollständige Übereinstimmung aller Seiten, Dokumentausgaben und Bedienabläufe mit sämtlichen Anforderungen der BFSGV oder der EN 301 549 ist derzeit nicht abschließend nachgewiesen. Die Selbstprüfung ist keine unabhängige Zertifizierung und ersetzt keine vollständige Prüfung mit unterschiedlichen assistiven Technologien.
Bekannte Grenzen
- Erzeugte PDF- und Word-Dokumente verfügen noch nicht in jeder Ausgabe über eine vollständig geprüfte semantische Struktur und Dokumentauszeichnung für assistive Technologien.
- Komplexe dynamische Abläufe im Konto sind noch nicht mit allen Kombinationen aus Screenreader, Browser, Betriebssystem, Sprachsteuerung und Schaltersteuerung vollständig geprüft.
- KI-generierte Texte sowie von Nutzern hochgeladene Dokumente können komplizierte Sprache oder eine unzureichende Dokumentstruktur enthalten. Die Software kann deren Barrierefreiheit nicht zuverlässig herstellen.
- Bei einem Wechsel zu externen Identitäts- oder Zahlungsdiensten gelten zusätzlich deren Bedienoberflächen. Barrieren in diesen Übergängen sollen ebenfalls über den unten genannten Kontakt gemeldet werden.
Diese Punkte werden schrittweise geprüft und überarbeitet. Eine konkrete Barriere wird nach Eingang eines nachvollziehbaren Hinweises priorisiert untersucht.
Barriere oder Verständnisproblem melden
Wenn ein Bereich nicht mit Tastatur, Vergrößerung, Vorlesesoftware oder einem anderen Hilfsmittel nutzbar ist, nennen Sie bitte die betroffene Seitenadresse, das verwendete Gerät, den Browser oder das Hilfsmittel und eine kurze Beschreibung des Problems. Persönliche Gesundheits- oder Pflegedaten sind dafür in der Regel nicht erforderlich.
Verantwortlich für den Dienst ist die WebSeo GmbH. Hinweise können über das Kontaktformular oder per E-Mail an support@kompass-der-pflege.de gesendet werden.
Marktüberwachung und Beschwerdeweg
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine unter das BFSG fallende Funktion die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Ein Antrag nach § 32 BFSG sollte ausführlich beschreiben, welche Barriere die persönliche Nutzung verhindert oder einschränkt und gegen wen er sich richtet; die Marktüberwachungsstelle verlangt dafür auch die vollständige Anschrift.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.deKontaktformular der MLBF für Verbraucherinnen und Verbraucher