Beruf & soziale Sicherung
Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Freistellung planen
Vollständige oder teilweise Freistellung ankündigen, Fristen beachten und Finanzierung sowie Versicherung vorher klären.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Rechtsanspruch hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Die Pflege dauert voraussichtlich mehrere Wochen oder Monate.
- Ein naher Angehöriger wird in häuslicher Umgebung gepflegt.
- Arbeitszeit soll vorübergehend deutlich reduziert oder vollständig ausgesetzt werden.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Pflegebedarf, gewünschte Dauer und Arbeitszeitmodell realistisch planen.
- 02
Anspruch und Ankündigungsfrist anhand des Pflegezeitgesetzes prüfen.
- 03
Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung nachweisen.
- 04
Freistellung schriftlich mit Zeitraum und Umfang ankündigen.
- 05
Darlehen, Krankenversicherung, Rentenwirkung und Rückkehr mit Beratung klären.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Pflegegrad-Bescheid oder Pflegebescheinigung
- Schriftliche Ankündigung an den Arbeitgeber
- Arbeitszeit- und Finanzierungsplan
- Unterlagen für ein mögliches zinsloses Darlehen
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Für Arbeitgeber mit regelmäßig 15 oder weniger Beschäftigten besteht der allgemeine Rechtsanspruch auf Pflegezeit nicht in gleicher Weise; eine freiwillige Vereinbarung bleibt möglich.
Aus dem Pflegezeitgesetz selbst folgt für die Freistellung kein allgemeiner Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bleiben möglich; ein zinsloses staatliches Darlehen kann die Einkommenslücke teilweise abfedern.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Kann Pflegezeit teilweise genommen werden?
Ja. Vollständige und teilweise Freistellung sind möglich; bei Teilfreistellung ist die Verteilung der Arbeitszeit zu vereinbaren.
Besteht Kündigungsschutz?
Das Gesetz sieht besonderen Kündigungsschutz im zeitlichen Zusammenhang mit der angekündigten Freistellung vor. Lassen Sie den konkreten Zeitraum bei Unsicherheit prüfen.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Pflegezeit beantragen?
Im Quellenabschnitt sind BMG: Pflege und Beruf vereinbaren und Gesetze im Internet: Pflegezeitgesetz direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


