Kompassder Pflege

Beruf & soziale Sicherung

Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Freistellung planen

Vollständige oder teilweise Freistellung ankündigen, Fristen beachten und Finanzierung sowie Versicherung vorher klären.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Freistellung planen“: Eine pflegende Angehörige prüft Unterlagen zur Vereinbarkeit von Beruf, Absicherung und Pflege.
Vollständige oder teilweise Freistellung ankündigen, Fristen beachten und Finanzierung sowie Versicherung vorher klären.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf aussteigen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Rechtsanspruch hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Die Pflege dauert voraussichtlich mehrere Wochen oder Monate.
  • Ein naher Angehöriger wird in häuslicher Umgebung gepflegt.
  • Arbeitszeit soll vorübergehend deutlich reduziert oder vollständig ausgesetzt werden.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Pflegebedarf, gewünschte Dauer und Arbeitszeitmodell realistisch planen.

  2. 02

    Anspruch und Ankündigungsfrist anhand des Pflegezeitgesetzes prüfen.

  3. 03

    Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung nachweisen.

  4. 04

    Freistellung schriftlich mit Zeitraum und Umfang ankündigen.

  5. 05

    Darlehen, Krankenversicherung, Rentenwirkung und Rückkehr mit Beratung klären.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Pflegegrad-Bescheid oder Pflegebescheinigung
  • Schriftliche Ankündigung an den Arbeitgeber
  • Arbeitszeit- und Finanzierungsplan
  • Unterlagen für ein mögliches zinsloses Darlehen

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Für Arbeitgeber mit regelmäßig 15 oder weniger Beschäftigten besteht der allgemeine Rechtsanspruch auf Pflegezeit nicht in gleicher Weise; eine freiwillige Vereinbarung bleibt möglich.

Aus dem Pflegezeitgesetz selbst folgt für die Freistellung kein allgemeiner Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bleiben möglich; ein zinsloses staatliches Darlehen kann die Einkommenslücke teilweise abfedern.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Kann Pflegezeit teilweise genommen werden?

Ja. Vollständige und teilweise Freistellung sind möglich; bei Teilfreistellung ist die Verteilung der Arbeitszeit zu vereinbaren.

Besteht Kündigungsschutz?

Das Gesetz sieht besonderen Kündigungsschutz im zeitlichen Zusammenhang mit der angekündigten Freistellung vor. Lassen Sie den konkreten Zeitraum bei Unsicherheit prüfen.

Welche offiziellen Quellen helfen bei Pflegezeit beantragen?

Im Quellenabschnitt sind BMG: Pflege und Beruf vereinbaren und Gesetze im Internet: Pflegezeitgesetz direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.