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Beruf & soziale Sicherung

Pflegeunterstützungsgeld: So gehen Sie vor

Den Lohnausfall in einer akuten Pflegesituation gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Beim Thema „Pflegeunterstützungsgeld“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Pflegeunterstützungsgeld – Antrag“: Eine pflegende Angehörige prüft Unterlagen zur Vereinbarkeit von Beruf, Absicherung und Pflege.
Den Lohnausfall in einer akuten Pflegesituation gegenüber der Pflegekasse nachweisen. Beim Thema „Pflegeunterstützungsgeld“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Beginnen Sie mit diesem Schritt: Arbeitgeber unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer informieren. Danach: Ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Angaben beschaffen. Anschließend: Antrag bei der Pflegeversicherung der gepflegten Person stellen. Die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person prüft den Antrag, nicht der Arbeitgeber.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Das konkrete Ziel ist geklärt: Den Lohnausfall in einer akuten Pflegesituation gegenüber der Pflegekasse nachweisen.
  • Die Ausgangslage lässt sich belegen: Eine plötzlich eingetretene Pflegesituation muss organisiert oder eine Versorgung sichergestellt werden.
  • Der Entscheidungsmaßstab ist bekannt: Pflegeunterstützungsgeld ersetzt unter Voraussetzungen einen Teil des entgangenen Arbeitsentgelts während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung in einer akuten Pflegesituation.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Arbeitgeber unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer informieren.

  2. 02

    Ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Angaben beschaffen.

  3. 03

    Antrag bei der Pflegeversicherung der gepflegten Person stellen.

  4. 04

    Entgeltangaben, Bescheid und tatsächliche Fehltage gemeinsam prüfen.

  5. 05

    Ergebnis und nächste Wiedervorlage festhalten: Der Antrag wird unverzüglich mit Beginn der akuten Auszeit gestellt.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation
  • Nachweis der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
  • Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers und Versicherungsdaten der gepflegten Person
  • Kopie des Vorgangs zum Thema „Pflegeunterstützungsgeld“ mit Versand- beziehungsweise Eingangsbeleg

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Wiedervorlage: Der Antrag wird unverzüglich mit Beginn der akuten Auszeit gestellt. Für dieselbe pflegebedürftige Person wird der kalenderjährliche Verbrauch der möglichen Arbeitstage mitgeführt.

Typischer Fallstrick: Pflegeunterstützungsgeld und Freistellung sind zwei getrennte Fragen: Die zulässige Abwesenheit bedeutet nicht automatisch fortgezahlten Lohn. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand besonders Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation und Nachweis der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.

Praxisbeispiel: Am ersten Fehltag werden Arbeitgebermeldung, ärztlicher Nachweis und Antrag bei der richtigen Pflegekasse parallel angestoßen.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Was ist der erste Schritt beim Thema „Pflegeunterstützungsgeld“?

Arbeitgeber unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer informieren.

An welche Stelle richte ich den Vorgang zum Thema „Pflegeunterstützungsgeld“?

Die Pflegekasse oder private Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person prüft den Antrag, nicht der Arbeitgeber.

Was sollte ich nach der Entscheidung zum Thema „Pflegeunterstützungsgeld“ tun?

Für dieselbe pflegebedürftige Person wird der kalenderjährliche Verbrauch der möglichen Arbeitstage mitgeführt.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.