Pflege zu Hause
Pflegekurs nutzen und Pflege in der Familie organisieren
Kostenlose Schulung mit einem klaren Familienplan verbinden, damit Aufgaben, Vertretung und Grenzen sichtbar werden.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Pflegekassen bieten für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen unentgeltliche Pflegekurse an. Die Schulung kann durch individuelle Anleitung zu Hause ergänzt werden und hilft, Pflege sicherer zu gestalten.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Die Pflege beginnt neu oder eine neue Tätigkeit kommt hinzu.
- Transfer, Körperpflege oder Umgang mit Hilfsmitteln verursacht Unsicherheit.
- Mehrere Angehörige brauchen eine gemeinsame Vorgehensweise.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Pflegekasse nach Kursen und häuslicher Schulung fragen.
- 02
Konkrete Tätigkeiten und Belastungen für die Schulung sammeln.
- 03
Aufgaben nach Können, Zeit und Nähe verteilen.
- 04
Vertretung, Notfallkontakt und Informationswege festlegen.
- 05
Plan regelmäßig gemeinsam überprüfen und Überlastung offen ansprechen.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Pflegegrad- und Kassendaten
- Liste unsicherer Pflegesituationen
- Wochenplan der Beteiligten
- Notfall- und Vertretungskontakte
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Ein Familienplan soll nicht nur Aufgaben verteilen, sondern auch Erholung und Grenzen der Hauptpflegeperson schützen.
Medizinische Behandlung und Medikamentenänderungen gehören in fachliche Hände; Schulungen unterstützen die sichere Durchführung verordneter Maßnahmen.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Kostet ein Pflegekurs etwas?
Pflegekurse der Pflegekassen sind für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen unentgeltlich.
Kann die Anleitung zu Hause stattfinden?
Ja, individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung ist möglich. Fragen Sie Pflegekasse oder Pflegedienst nach dem passenden Angebot.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Pflegekurs Angehörige?
Im Quellenabschnitt sind gesund.bund.de: Pflegewissen und Schulungen und BMG: Pflegeberaterinnen und Pflegeberater direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


