Pflege zu Hause
Pflegeberatung und Pflegestützpunkt kostenlos nutzen
Den gesetzlichen Beratungsanspruch nutzen, einen Versorgungsplan verlangen und lokale Hilfen gebündelt klären.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Nach einem Antrag auf Pflegeleistungen soll die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Beratung ist auch bei bestehendem Pflegegrad und bei verändertem Hilfebedarf möglich.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Ein Pflegegrad wird beantragt oder Leistungen sollen neu kombiniert werden.
- Die Versorgung nach Krankenhaus, Umzug oder Verschlechterung muss neu geplant werden.
- Angehörige brauchen Entlastung oder einen Überblick über regionale Angebote.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Termin bei Pflegekasse oder Pflegestützpunkt anfragen.
- 02
Pflegeprofil, offene Fragen und aktuelle Kosten mitbringen.
- 03
Alle beteiligten Leistungsträger und regionalen Angebote ansprechen.
- 04
Bei komplexer Situation einen schriftlichen Versorgungsplan erbitten.
- 05
Vereinbarte nächste Schritte mit Zuständigkeit und Termin festhalten.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Pflegegrad-Bescheid oder laufender Antrag
- Übersicht über Hilfebedarf und Wohnsituation
- Bisherige Dienste, Hilfsmittel und Kosten
- Liste offener Anträge und Fristen
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person können Angehörige die Beratung allein oder gemeinsam wahrnehmen.
Private Pflegepflichtversicherte erhalten Beratung über das dafür vorgesehene Beratungsunternehmen ihrer Versicherung.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Kommt die Beratung nach Hause?
Auf Wunsch kann Pflegeberatung auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung danach.
Ist der Pflegestützpunkt unabhängig?
Pflegestützpunkte bündeln Beratung verschiedener Träger. Welche Struktur vor Ort besteht, ist regional unterschiedlich.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Pflegeberatung kostenlos?
Im Quellenabschnitt sind BMG: Pflegeberaterinnen und Pflegeberater und BMG: Antrag und Pflegeberatung direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


