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Patientenverfügung im Pflegealltag: So gehen Sie vor

Vorhandene Festlegungen auffindbar halten und mit Vollmacht sowie ärztlichen Gesprächen verbinden. Beim Thema „Patientenverfügung im Pflegealltag“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Patientenverfügung im Pflegealltag – Antrag“: Eine Angehörige bespricht mit einer älteren Person wichtige Unterlagen und Entscheidungen für den Pflegealltag.
Vorhandene Festlegungen auffindbar halten und mit Vollmacht sowie ärztlichen Gesprächen verbinden. Beim Thema „Patientenverfügung im Pflegealltag“ führt der Ablauf vom ersten prüfbaren Schritt über die zuständige Stelle bis zur dokumentierten Entscheidung und Wiedervorlage.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Beginnen Sie mit diesem Schritt: Persönliche Werte, konkrete Situationen und Behandlungswünsche besprechen. Danach: Geeignete Vorlage mit ärztlicher und bei Bedarf rechtlicher Beratung konkretisieren. Anschließend: Verfügung mit Vollmacht, Notfallmappe und benannten Vertrauenspersonen verbinden. Behandelnde Teams und vertretungsberechtigte Personen wenden die Verfügung auf die konkrete medizinische Situation an.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Das konkrete Ziel ist geklärt: Vorhandene Festlegungen auffindbar halten und mit Vollmacht sowie ärztlichen Gesprächen verbinden.
  • Die Ausgangslage lässt sich belegen: Die Person möchte eigene Behandlungsgrenzen oder Wünsche verbindlich festhalten.
  • Der Entscheidungsmaßstab ist bekannt: Eine Patientenverfügung beschreibt Behandlungswünsche für konkret benannte Situationen, in denen die Person nicht mehr selbst entscheiden kann.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Persönliche Werte, konkrete Situationen und Behandlungswünsche besprechen.

  2. 02

    Geeignete Vorlage mit ärztlicher und bei Bedarf rechtlicher Beratung konkretisieren.

  3. 03

    Verfügung mit Vollmacht, Notfallmappe und benannten Vertrauenspersonen verbinden.

  4. 04

    Auffindbarkeit und fortbestehenden Willen regelmäßig bestätigen.

  5. 05

    Ergebnis und nächste Wiedervorlage festhalten: Erstellung erfolgt bei vorhandener Entscheidungsfähigkeit und ohne akuten Zeitdruck.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Aktuelle unterschriebene Patientenverfügung
  • Hinweis auf persönliche Wertvorstellungen und ärztliche Beratung
  • Kontaktdaten der bevollmächtigten Person und Aufbewahrungsort des Originals
  • Kopie des Vorgangs zum Thema „Patientenverfügung im Pflegealltag“ mit Versand- beziehungsweise Eingangsbeleg

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Wiedervorlage: Erstellung erfolgt bei vorhandener Entscheidungsfähigkeit und ohne akuten Zeitdruck. Nach neuer Diagnose, schwerem Verlauf oder geänderten Wünschen wird die Verfügung geprüft und erneut bestätigt.

Typischer Fallstrick: Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind ohne konkrete Situationen und Maßnahmen häufig zu unbestimmt. Prüfen Sie deshalb vor dem Versand besonders Aktuelle unterschriebene Patientenverfügung und Hinweis auf persönliche Wertvorstellungen und ärztliche Beratung.

Praxisbeispiel: Die Person bespricht mit der Hausärztin, was künstliche Ernährung oder Beatmung in den von ihr gemeinten Krankheitssituationen konkret bedeuten.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Was ist der erste Schritt beim Thema „Patientenverfügung im Pflegealltag“?

Persönliche Werte, konkrete Situationen und Behandlungswünsche besprechen.

An welche Stelle richte ich den Vorgang zum Thema „Patientenverfügung im Pflegealltag“?

Behandelnde Teams und vertretungsberechtigte Personen wenden die Verfügung auf die konkrete medizinische Situation an.

Was sollte ich nach der Entscheidung zum Thema „Patientenverfügung im Pflegealltag“ tun?

Nach neuer Diagnose, schwerem Verlauf oder geänderten Wünschen wird die Verfügung geprüft und erneut bestätigt.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.