Kompassder Pflege

Hilfsmittel & Wohnen

Hilfsmittel beantragen: Krankenkasse oder Pflegekasse?

Zuständigkeit, Verordnung, Begründung und Ablehnung bei Rollator, Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln nachvollziehen.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Hilfsmittel beantragen: Krankenkasse oder Pflegekasse“: Eine Pflegefachperson berät eine pflegebedürftige Person zu einem Hilfsmittel für den Alltag zu Hause.
Zuständigkeit, Verordnung, Begründung und Ablehnung bei Rollator, Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln nachvollziehen.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Medizinische Hilfsmittel werden meist von der Krankenkasse finanziert; Pflegehilfsmittel dienen vorrangig der Pflege, Linderung von Beschwerden oder selbstständigeren Lebensführung. Wird der Antrag an die falsche Kasse geschickt, sollen die Träger die Zuständigkeit untereinander klären.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Ein Hilfsmittel soll eine Behinderung ausgleichen oder Behandlung sichern.
  • Ein Pflegehilfsmittel soll Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit fördern.
  • Ein vorhandenes Hilfsmittel passt nicht mehr oder ist reparaturbedürftig.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Konkretes Alltagsproblem und gewünschtes Ziel beschreiben.

  2. 02

    Ärztliche Verordnung oder fachliche Empfehlung einholen, wenn erforderlich.

  3. 03

    Antrag mit Begründung und vorhandenen Befunden einreichen.

  4. 04

    Eingang, Rückfragen und Frist notieren.

  5. 05

    Bewilligung, Modell, Zuzahlung und Versorgungspartner vor Annahme prüfen.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Ärztliche Verordnung oder Pflegefachkraft-Empfehlung
  • Kurze Beschreibung der Alltagseinschränkung
  • Befunde oder Therapieunterlagen
  • Angaben zu vorhandenen Hilfsmitteln

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Nicht nur die Produktbezeichnung, sondern das Versorgungsziel sollte erkennbar sein. Bei komplexer Versorgung kann eine Erprobung oder Anpassung notwendig sein.

Eine Empfehlung im Pflegegutachten kann den Antrag auslösen. Bleibt eine Entscheidung aus oder wird abgelehnt, sollten Bescheid und Begründung geprüft werden.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Was passiert bei falscher Zuständigkeit?

Krankenkasse und Pflegekasse müssen die Zuständigkeit grundsätzlich untereinander klären. Bewahren Sie den Eingangsnachweis auf.

Darf die Kasse ein anderes Modell anbieten?

Die Kasse kann eine wirtschaftliche, ausreichende Versorgung auswählen. Besondere Anforderungen müssen nachvollziehbar medizinisch oder funktional begründet werden.

Welche offiziellen Quellen helfen bei Hilfsmittel beantragen?

Im Quellenabschnitt sind gesund.bund.de: Pflegehilfsmittel beantragen und gesund.bund.de: Pflegebegutachtung direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.