Krankenhaus & Entlassung
Häusliche Krankenpflege: Verordnung und Genehmigung
Behandlungspflege wie Medikamentengabe oder Verbandswechsel von Leistungen der Pflegeversicherung unterscheiden.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung und wird ärztlich verordnet. Sie kann Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung umfassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Medizinische Maßnahmen müssen zu Hause fachgerecht durchgeführt werden.
- Krankenhausbehandlung soll vermieden oder verkürzt werden.
- Nach Entlassung sind Verbandswechsel, Injektionen oder andere verordnete Tätigkeiten nötig.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Ärztliche Verordnung mit konkreten Leistungen und Zeitraum prüfen.
- 02
Geeigneten Pflegedienst mit freier Kapazität suchen.
- 03
Verordnung unverzüglich bei der Krankenkasse einreichen.
- 04
Genehmigungsumfang mit dem Einsatzplan vergleichen.
- 05
Folgeverordnung rechtzeitig vor Ablauf organisieren.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Ärztliche Verordnung
- Krankenversichertennummer
- Entlassbrief oder Behandlungsplan
- Kontaktdaten des Pflegedienstes
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Pflegegrad und häusliche Krankenpflege sind unterschiedliche Systeme. Eine Person kann Behandlungspflege auch ohne Pflegegrad erhalten.
Der Pflegedienst darf nur die verordneten und genehmigten Maßnahmen abrechnen; Änderungen müssen ärztlich geklärt werden.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Brauche ich dafür einen Pflegegrad?
Nein. Häusliche Krankenpflege richtet sich nach medizinischer Notwendigkeit und den Voraussetzungen der Krankenversicherung.
Wer stellt die Verordnung aus?
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt die Verordnung aus; im Entlassmanagement kann auch das Krankenhaus zeitlich begrenzt verordnen.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Häusliche Krankenpflege?
Im Quellenabschnitt sind gesund.bund.de: Entlassung aus dem Krankenhaus und BMG: Ambulante Pflegesachleistungen direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


