Kompassder Pflege

Beruf & soziale Sicherung

Familienpflegezeit: Arbeitszeit bis zu 24 Monate reduzieren

Längere Teilfreistellung mit mindestens 15 Wochenstunden vorbereiten und Finanzierung sowie Rückkehr verbindlich planen.

Von Kompass der Pflege RedaktionRedaktionell geprüft: Kompass der Pflege Redaktion
„Familienpflegezeit: Arbeitszeit bis zu 24 Monate reduzieren“: Eine pflegende Angehörige prüft Unterlagen zur Vereinbarkeit von Beruf, Absicherung und Pflege.
Längere Teilfreistellung mit mindestens 15 Wochenstunden vorbereiten und Finanzierung sowie Rückkehr verbindlich planen.Bildnachweis: Kompass der Pflege · Eigenes fotorealistisches KI-Redaktionsbild

Kurzantwort

Das Wichtigste in Kürze

Familienpflegezeit ermöglicht unter Voraussetzungen eine teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate. Die wöchentliche Arbeitszeit muss im Durchschnitt mindestens 15 Stunden betragen.

Einordnung

Wann ist dieses Thema relevant?

  • Die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen dauert länger.
  • Eine vollständige Freistellung ist finanziell oder betrieblich nicht passend.
  • Beruf und regelmäßige Pflege sollen über einen längeren Zeitraum kombiniert werden.

Konkreter Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. 01

    Pflegeumfang und tragfähige Wochenarbeitszeit berechnen.

  2. 02

    Betriebsgröße, Angehörigenbegriff und Fristen prüfen.

  3. 03

    Dauer, Verteilung der Arbeitszeit und Rückkehr schriftlich ankündigen.

  4. 04

    Zinsloses Darlehen und Sozialversicherung beraten lassen.

  5. 05

    Nach sechs Monaten prüfen, ob Modell und Pflegearrangement noch funktionieren.

Vorbereiten

Diese Unterlagen helfen

  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • Schriftliche Ankündigung mit Zeitraum und Stunden
  • Finanzierungsübersicht
  • Pflege- und Vertretungsplan

Genau hinsehen

Worauf Sie besonders achten sollten

Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, wobei Auszubildende bei der Zählung nicht berücksichtigt werden.

Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden; gesetzliche Gesamtdauer und Übergänge müssen sauber geplant werden.

Häufig gefragt

Fragen und kurze Antworten

Kann ich weniger als 15 Stunden arbeiten?

Im Rahmen der Familienpflegezeit muss die durchschnittliche Wochenarbeitszeit grundsätzlich mindestens 15 Stunden betragen.

Gibt es einen Lohnausgleich?

Aus dem Familienpflegezeitgesetz entsteht kein allgemeiner Anspruch auf Ausgleich des durch die Arbeitszeitreduzierung entfallenden Entgelts. Abweichende Ansprüche können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Unter Voraussetzungen kann zusätzlich ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.

Welche offiziellen Quellen helfen bei Familienpflegezeit?

Im Quellenabschnitt sind Gesetze im Internet: Familienpflegezeitgesetz und BMG: Pflege und Beruf vereinbaren direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.

Offizielle Quellen und fachlicher Stand

Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.