Beruf & soziale Sicherung
Familienpflegezeit: Arbeitszeit bis zu 24 Monate reduzieren
Längere Teilfreistellung mit mindestens 15 Wochenstunden vorbereiten und Finanzierung sowie Rückkehr verbindlich planen.

Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Familienpflegezeit ermöglicht unter Voraussetzungen eine teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate. Die wöchentliche Arbeitszeit muss im Durchschnitt mindestens 15 Stunden betragen.
Einordnung
Wann ist dieses Thema relevant?
- Die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen dauert länger.
- Eine vollständige Freistellung ist finanziell oder betrieblich nicht passend.
- Beruf und regelmäßige Pflege sollen über einen längeren Zeitraum kombiniert werden.
Konkreter Ablauf
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- 01
Pflegeumfang und tragfähige Wochenarbeitszeit berechnen.
- 02
Betriebsgröße, Angehörigenbegriff und Fristen prüfen.
- 03
Dauer, Verteilung der Arbeitszeit und Rückkehr schriftlich ankündigen.
- 04
Zinsloses Darlehen und Sozialversicherung beraten lassen.
- 05
Nach sechs Monaten prüfen, ob Modell und Pflegearrangement noch funktionieren.
Vorbereiten
Diese Unterlagen helfen
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit
- Schriftliche Ankündigung mit Zeitraum und Stunden
- Finanzierungsübersicht
- Pflege- und Vertretungsplan
Genau hinsehen
Worauf Sie besonders achten sollten
Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten, wobei Auszubildende bei der Zählung nicht berücksichtigt werden.
Pflegezeit und Familienpflegezeit können kombiniert werden; gesetzliche Gesamtdauer und Übergänge müssen sauber geplant werden.
Häufig gefragt
Fragen und kurze Antworten
Kann ich weniger als 15 Stunden arbeiten?
Im Rahmen der Familienpflegezeit muss die durchschnittliche Wochenarbeitszeit grundsätzlich mindestens 15 Stunden betragen.
Gibt es einen Lohnausgleich?
Aus dem Familienpflegezeitgesetz entsteht kein allgemeiner Anspruch auf Ausgleich des durch die Arbeitszeitreduzierung entfallenden Entgelts. Abweichende Ansprüche können sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ergeben. Unter Voraussetzungen kann zusätzlich ein zinsloses Darlehen des Bundes beantragt werden.
Welche offiziellen Quellen helfen bei Familienpflegezeit?
Im Quellenabschnitt sind Gesetze im Internet: Familienpflegezeitgesetz und BMG: Pflege und Beruf vereinbaren direkt verlinkt. Für den Einzelfall bleiben der aktuelle Bescheid und die Auskunft der zuständigen Stelle maßgeblich.
Offizielle Quellen und fachlicher Stand
Inhaltlich geprüft am 10.07.2026. Für eine verbindliche Entscheidung sind die Originalquelle und der konkrete Bescheid maßgeblich. So prüft und aktualisiert die Redaktion ihre Inhalte.


